Grundsatzerklärung
Menschen- und Umweltrechte
A. Achtung des Tierwohls und der Menschen- und Umweltrechte
- 1. Getreu unserer Vision „Wir begeistern die Welt für die Liebe zum Tier. Tag für Tag. Versprochen.“, bekennen wir, die mp group gmbh und unsere verbundenen Unternehmen, uns neben unserer Verantwortung für das Tierwohl insbesondere auch zu unserer Verantwortung zur Achtung der Menschen- und Umweltrechte in der gesamten globalen Wertschöpfungs- und Lieferkette.
- 2. Wir fördern deren nachhaltige Einhaltung gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Leitungsorganen, Kunden, Geschäftspartnern und Stakeholdern gemäß unserer Vision Tag für Tag. Versprochen. Dieser Anspruch bildet eine zentrale Grundlage für unser erfolgreiches Wirtschaften und für die vorliegende Grundsatzerklärung, die unsere Unternehmensgrundsätze sowie Richtlinien ergänzt. Sie beansprucht an allen unseren Standorten und in allen unseren Geschäftsbereichen weltweit Gültigkeit.
- 3. Im Rahmen der Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bekennen wir uns insbesondere zu den
- – international anerkannten Rahmenwerken der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
- – der UN-Menschenrechtscharta,
- – der UN-Frauenrechtskonvention,
- – der UN-Kinderrechtskonvention,
- – den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
- – den OECD Leitsätzen für multinationale Unternehmen und
- – den zehn UN Global Compact Prinzipien.
- 4. Unseren Anspruch zur vorbehaltslosen Achtung der Menschen- und Umweltrechte stellen wir nicht nur an uns selbst und unsere Mitarbeiter und Leitungsorgane, sondern auch an alle unsere Geschäftspartner und Lieferanten.
- Wir tolerieren insbesondere die nachfolgenden Verhaltensweisen in keiner Weise: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Missachtung des Arbeitsschutzes, Missachtung der Koalitionsfreiheit, Diskriminierung, Vorenthalten Lohnzahlungen, Verunreinigung von Gewässern, Böden, Luft sowie Emissionen und Verschwendung dieser Ressourcen, widerrechtliche Zwangsräumung/Entzug von Land/Wald/Gewässer und Nutzung privater Sicherheitskräfte unter Missachtung der Menschenrechte.
B. Konzept zur Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte
- Zur Umsetzung unseres hohen Anspruches betreffend der Anerkennung und Achtung der Menschen- und Umweltrechte haben wir im Rahmen unseres Compliance-Management-Systems ein umfassendes Konzept entwickelt, das auf folgenden Säulen beruht:
- 1. Erkennen und Überwachen von Risiken
- Die Wahrung einer angemessenen Sorgfalt in Bezug auf Menschen- und Umweltrechte ist ein permanenter Prozess. Daher unterziehen wir unsere eigene Geschäftstätigkeiten und die Geschäftsbeziehungen zu unseren Lieferanten und Geschäftspartnern jährlichen und anlassbezogenen Analysen zur Identifizierung potenzieller Risiken und tatsächlicher Verstöße.
- In diesem Rahmen analysieren wir mögliche menschen- und umweltrechtliche Risiken und priorisieren diese entsprechend. Aus diesen Erkenntnissen leiten wir geeignete Maßnahmen ab, um solche Risiken abzustellen oder zumindest zu reduzieren.
- Diese Risikobetrachtung erfolgt unter Einbeziehung der empfohlenen Grundsätze aus der Handreichung der BAFA. Auf Grundlage abstrakter Risikoanalysen der Herkunftsregion unserer Lieferanten und Geschäftspartner sowie der entsprechenden Warengruppen führen wir konkrete Risikoanalysen auf Basis von Experteninterviews und der Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen durch. Hierbei haben wir zunächst unsere unmittelbaren Zulieferer priorisiert und werden in einem nächsten Schritt in angemessenem Umfang unsere mittelbaren Zulieferer analysieren.
- Da alle Waren unserer unmittelbaren Zulieferer aus der Europäischen Union und hier nahezu ausschließlich aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Benelux und Italien, kommen haben wir aktuell folgende potentielle Risiken in unserer Wertschöpfungskette priorisiert: Gesundheit und Arbeitsschutz, Diskriminierungsrisiken und Arbeitsbedingungsrisiken.
- Weitere Risiken des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes haben wir analysiert, diese spielen jedoch eine sekundäre Rolle in unserer Lieferkette. Wir werden diese Risiken beobachten und erforderlichenfalls angemessene Maßnahmen einleiten.
- Treten bei unseren Lieferanten erhöhte Risiken auf, führen wir zunächst im Rahmen von Gesprächen und Fragebögen mit dem Lieferanten weitere Sachverhaltsaufklärungen durch. Diese werden ggf. durch eigene Audits unserer Mitarbeiter oder durch Audits Dritter (z.B. amfori) vor Ort überprüft. Hieran schließt sich ein von uns definierter Maßnahmenkatalog zur Abstellung und Reduzierung der Risiken an, der bis zu einer Einstellung der Geschäftsbeziehung reichen kann, sollten die Risiken gemeinsam mit dem Lieferanten nicht abgestellt oder signifikant reduziert werden.
Zusätzlich zu dieser Risikoanalyse erfolgt eine anlassbezogene Risikobewertung basierend auf Selbstbewertungsformularen. Über externe Datenquellen vervollständigen wir ein transparentes Lieferantenscreening mithilfe geeigneter Software bzw. Datenquellen (z.B. Finanz-Check, mediale Reputation).
2. Maßnahmen zur Wahrung der unternehmerischen Sorgfalt
- a) Richtlinien
- Auf Grundlage unserer Risikoanalyse haben wir gruppenweit Richtlinien implementiert, die unsere klare Haltung für uns und für unsere Lieferanten und Geschäftspartner ausdrücken. Diese Richtlinien stellen die Grundlage unseres täglichen Handelns dar. Die zentralen Richtlinien sind unsere Interne Menschenrechtsrichtlinie (Richtlinie Menschen- und Umweltrechte), die für unsere Mitarbeiter, Leitungsgremien und Organe unter anderem die Regelungen zur Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte formuliert und unser Social Code of Conduct, der unsere Anforderungen an unsere Lieferanten und Geschäftspartner im Bereich der Beschaffung von Handelswaren festschreibt. Beide Regelungen sind für alle Mitarbeiter, Leitungsgremien und Organe jederzeit im Intranet der mp group einsehbar.
- Teil dieser verbindlichen Anforderungen ist auch der amfori BSCI Code of Conduct (amfori Network) mit den entsprechenden Umsetzungsbedingungen, der insbesondere Sozialstandards, Regeln zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit und -gesundheit umfasst.
- b) Verpflichtung zur Einhaltung sozialer Standards
- Im Zuge unserer Zusammenarbeit mit Lieferanten und Geschäftspartnern werden wir Beschaffungen bei Lieferanten, die ihren Sitz nicht innerhalb des EWR haben, nur tätigen, wenn diese eine Auditierung nach den anerkannten Standards BSCI (Noten A-C) oder SA8000 nachweisen können. Um die Effektivität unserer Menschenrechtserwartungen zu gewährleisten, haben wir an alle unserer Lieferanten unseren Social Code of Conduct und eine entsprechende Lieferantenerklärung ausgegeben, die im Falle eines festgestellten Risikos auch das Recht beinhaltet, dass wir das Unternehmen entsprechend überprüfen und auditieren lassen. Darüber hinaus haben wir unsere Lieferanten verpflichtet, unsere Erwartungshaltung an die Wahrung der Menschen- und Umweltrechte auch an ihre Vorlieferanten weiterzugeben und diese anzuhalten, sich nach den Standards des BSCI bzw. SA8000 auditieren zu lassen.
- c) Wissensvermittlung
- Ein zentraler und nachhaltiger Schlüssel zur Vermeidung von menschenrechtlichen Risiken ist nach unserer Überzeugung die Schaffung von Transparenz und die Vermittlung von Wissen. Deshalb engagieren wir uns sowohl intern, als auch bei unseren Lieferanten und Geschäftspartnern mit Trainings und Weiterbildungs-maßnahmen. Gruppenintern führen wir jährliche Schulungen unserer Mitarbeiter durch die Compliance-Abteilung durch.
3. Verfahrensmechanismen und Abhilfemaßnahmen
- Uns ist bewusst, dass trotz aller Sorgfalt in Bezug auf Menschen- und Umweltrechte Verstöße vorkommen können. Daher haben wir ein allgemein zugängliches Beschwerdeverfahren (https://mp.group/datenschu/) eingeführt. Dieses Verfahren dient für uns als Indikator zur Erfassung von Risiken und dazu, tatsächliche Verstöße aufzudecken und adäquate Gegenmaßnahmen einzuleiten.
- Weiterhin haben wir Herrn Andreas Maurer als Menschenrechtsbeauftragten zur Überwachung unseres Risikomanagementsystems zu menschenrechtlichen und umweltschutzrelevanten Risiken eingesetzt.
- Zeigen sich im Rahmen unserer Risikoanalyse konkrete Risiken bei einem Lieferanten oder Geschäftspartner, werden wir die Rechte aus unserer Lieferantenerklärung zur Informationserteilung und unsere Überprüfungsrechte unverzüglich wahrnehmen und bei einem festgestellten Verstoß die Geschäftsbeziehung bis zur Abstellung der Verletzung aussetzen. Als Ultima Ratio werden wir die Geschäftsbeziehung beenden.
4. Dokumentation und Berichterstattung
- Wir dokumentieren unsere gesamten CSR-Aktivitäten fortlaufend im Rahmen unseres Compliance-Management-Systems zum Nachweis gegenüber unseren Leitungsorganen, Wirtschaftsprüfern und den zuständigen Behörden. Die Compliance-Abteilung und der Menschenrechtsbeauftragte berichten in Halbjahres- bzw. Jahresberichten sowie ggf. anlassbezogen ad hoc an unsere Leitungsorgane über festgestellte Risiken und die Aktivitäten innerhalb unserer Gruppe betreffend der Wahrung der Menschen- und Umweltrechte. Im Rahmen dieser Berichterstattung werden die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen zusammengefasst, den Leitungsorgannen vorgestellt, mit diesen abgestimmt und verabschiedet.
5. Verantwortlichkeiten
- Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung und Umsetzung unserer in dieser Grundsatzerklärung zusammengefassten Menschenrechtsgrundsätze liegt bei der Geschäftsführung. Diese wird von unserer Compliance-Abteilung und dem Menschenrechtsbeauftragten unterstützt und beraten. Die Compliance-Abteilung ist für die Durchführung der Risiko-Analysen verantwortlich. Bei Fragen zu unserem Menschenrechtskonzept wenden Sie sich gerne an
ANDREAS MAURER
T: +49 (7150) 3889 – 1901
E: compliance-officer@mp.group
6. Weiterentwicklung
- Zur Durchsetzung unseres Anspruches an die Wahrung der Menschen- und Umweltrechte in unseren Lieferketten ist ein langfristiges und kontinuierliches Engagement erforderlich. Dessen sind wir uns bewusst. Wir werden daher in der Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten in der gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich an einer Verbesserung arbeiten.