Social Code of Conduct der mp group

(Stand Mai 2025)

Präambel

Die mp group gmbh und ihre nach den §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen (im Folgenden auch „wir“, „uns“, „unser“ oder „mp group“) setzen uns aktiv für die Achtung der Menschenrechte, den Umweltschutz und faire Geschäftspraktiken ein – und erwarten dies auch von unseren Geschäftspartnern. Dazu fühlen wir uns moralisch, insbesondere gegenüber der Gesellschaft und unserer Umwelt verpflichtet und sind weiterhin der festen Überzeugung, dass auch unser Bekenntnis zu diesen Werten und Prinzipien ein Bestandteil unseres unternehmerischen Erfolges ist. Daher erwarten wir nicht nur von unseren Mitarbeitern ein derart verantwortungsvolles Verhalten, sondern wir haben diese Prinzipien auch in unsere Beschaffungsverfahren integriert und setzen auch bei unseren Lieferanten eine ökologisch und sozial verantwortungsbewusste Geschäftstätigkeit voraus.

Einhaltung von Gesetzen und internationalen Regelwerken

Dieser Social Code of Conduct der mp group basiert auf nationalen gesetzlichen Vorschriften wie zum Beispiel dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und international anerkannten Übereinkommen oder Dokumenten wie zum Beispiel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen, den Übereinkommen und Leitlinien der Vereinten Nationen (z.B. dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt), den von UNICEF, dem UN Global Compact und Save the Children gemeinsam erarbeiteten Grundsätzen „Kinderrechte und unternehmerisches Handeln“, den Übereinkommen und Leitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Menschenrechte und soziale Verantwortung

Es ist uns ein zentrales Anliegen, dass unsere Geschäftsaktivitäten positive Auswirkungen auf die Gemeinschaft und die Gesellschaft haben. Die Achtung der Menschenrechte ist für die mp group essenzielle Grundlage einer verantwortungsvollen Unternehmensführung. Gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern tragen wir Verantwortung für den Schutz unserer Mitarbeitenden entlang der Wertschöpfungskette sowie für die Gemeinschaften, mit denen wir verbunden sind.

Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit ist strikt verboten und darf in keiner Weise eingesetzt oder unterstützt werden. Der Lieferant ist verpflichtet, sich an die Vorgaben in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (ILO-Übereinkommen Nr. 138) sowie zum Verbot und der Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 182) zu halten. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf folglich nicht unter dem Alter liegen, mit dem gemäß dem Recht des Beschäftigungsortes die Schulpflicht endet. Das Beschäftigungsalter darf allerdings auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen, es sei denn, dass einer der von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) anerkannten Ausnahmefälle vorliegt (vgl. Artikel 2 Abs. 4, Artikel 4 bis 8 des ILO-Übereinkommens Nr. 138) und auch das Recht des Beschäftigungsorts diesen Ausnahmefall vorsieht. Personen unter 18 Jahren dürfen keine Tätigkeiten ausüben, die nach Artikel 3 des ILO-Übereinkommens Nr. 182 verboten sind, was insbesondere Arbeiten umfasst, die für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern schädlich sind. Sofern das jeweils geltende lokale Recht des Beschäftigungsorts betreffend Kinderarbeit strengere Bestimmungen vorsieht, sind diese strengeren Bestimmungen vorrangig einzuhalten. Stellt der Lieferant einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen fest, so muss er Abhilfe schaffen und die ergriffenen Maßnahmen dokumentieren.

Verbot von Zwangsarbeit und moderner Sklaverei

Entlang unserer Lieferketten darf keine Zwangsarbeit, moderne Sklaverei oder ähnliches stattfinden. Jede Art von Arbeit muss auf freiwilliger Basis erfolgen, frei von Bestrafung, Drohung, Gewalt oder sonstigem Zwang. Arbeitgeber dürfen Ausweispapiere (d.h. Reisepass, Arbeitserlaubnis oder jedes andere persönliche Rechtsdokument) nicht einbehalten oder die Hinterlegung von Geldbeträgen verlangen. Arbeitnehmer müssen jederzeit das Recht haben, ihren Arbeitsplatz verlassen zu können. Zudem hat jeder Beschäftigte Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag in einer für ihn verständlichen Sprache, der die wesentlichen Arbeitsbedingungen klar und transparent darlegt. (i.A. a. ILO-Conventions 29, 105) Die Mitarbeitenden dürfen keine inakzeptable Behandlung, etwa psychische Härte oder wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung oder Erniedrigung, erfahren.

Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

Der Lieferant hat das Recht seiner Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertretungen zu gründen, sich diesen anzuschließen, Kollektivverhandlungen zu führen und das Streikrecht auszuüben, einschließlich des Rechts, dies nicht zu tun, zu achten. Die Zugehörigkeit zu Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen sowie die Teilnahme an Streiks haben keinerlei Benachteiligungen für Beschäftigte, wie etwa Diskriminierung, Einschüchterung oder Vergeltung, zur Folge. In Fällen, in denen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind, sind alternative Möglichkeiten einer unabhängigen und freien Vereinigungsfreiheit zum Zwecke von Tarifverhandlungen zu unterstützen (i.A. a. ILO-Conventions 87,98,135, 154).

Keine Diskriminierung und Belästigung

Die mp group setzt sich für einen respektvollen und fairen Umgang mit Geschäftspartnern entlang der gesamten Lieferkette ein. Wir legen großen Wert darauf, dass niemand aufgrund von Geschlecht, Geschlechteridentität, nationaler oder sozialer Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, politischer Meinung, Alter, Behinderung, Familienstand, Schwangerschaft, Familiensituation oder anderen persönlichen Merkmalen benachteiligt wird. Daher erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass jegliche Form von unangemessenem Verhalten – wie körperliche Bestrafung, Gewaltandrohung, Belästigung oder Missbrauch in körperlicher, sexueller, psychologischer oder verbaler Form – unterlassen wird (i.A. a. ILO-Conventions 110, 111, 159, 190).

Faire Arbeitsbedingungen

Die Vergütung für reguläre Arbeitszeiten und Überstunden muss mindestens dem nationalen Mindestlohn oder den branchenüblichen Standards entsprechen – je nachdem, welcher Wert höher liegt. Sie sollte ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken und ein Mindestmaß an Rücklagen zu ermöglichen. Sofern sich aus dem anwendbaren Recht keine gesetzlichen Festlegungen zum Minimum der Entlohnung ergeben, ist die Höhe der Entlohnung in einer solchen Weise zu bestimmen, dass die Entlohnung den im Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Festsetzung von Mindestlöhnen (ILO-Übereinkommen Nr. 131) genannten grundlegenden Bedürfnissen genügt. Lohnabzüge als Strafmaßnahme sind unzulässig. Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten regelmäßig transparente und verständliche Informationen zur Vergütung in schriftlicher Form bereitstellen. Unsere Geschäftspartner achten darauf, dass transparente Arbeitszeitregelungen implementiert und angemessene Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden.

Die Förderung von Equal Pay (gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit) und barrierefreien Arbeitsplätzen sind zentrale Maßnahmen zur Stärkung von Diversität und Inklusion (D&I) bei der mp group. Beide Aspekte tragen dazu bei, eine gerechtere und inklusivere Arbeitsumgebung zu schaffen, in der alle Mitarbeitenden unabhängig von Geschlecht, Behinderung oder anderen Merkmalen gleichberechtigt teilhaben können. Der Lieferant verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zur Umsetzung von Equal Pay und barrierefreien Arbeitsplätzen vorzusehen. Diese können beispielsweise sein: Gehaltsstrukturen standardisieren und objektive Kriterien für Gehaltsentscheidungen festlegen, Arbeitsräume und technische Arbeitsmittel barrierefrei gestalten, Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeitende zur Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anbieten oder flexible Arbeitsmodelle (z. B. Homeoffice, flexible Arbeitszeiten) einzuführen und nachhaltig umzusetzen.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Zudem sind unsere Geschäftspartner verpflichtet, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Dazu gehören effektive Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die das Risiko von körperlicher oder mentaler Erschöpfung, Krankheiten und Unfällen minimieren. Der Einsatz geeigneter Schutzmaßnahmen, wie die Bereitstellung von Schutzausrüstung, ist hierbei unerlässlich. Beschäftigte sollen regelmäßig über geltende Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie über entsprechende Maßnahmen informiert werden. Weiterhin muss der Zugang zu ausreichend Trinkwasser und sauberen, sanitären Anlagen jederzeit gewährleistet sein (i. A. a. ILO-Conventions 1, 14, 155, 164).

Verbot des Entzugs von Land, Wäldern und Gewässern

Der Lieferant verpflichtet sich, die internationalen, nationalen, lokalen und traditionellen Rechte, insbesondere die Rechte indigener Gemeinschaften, an Land, Wäldern und Gewässern zu achten. Legitime Eigentums-, Besitz- und Nutzungsrechte sowie die entsprechenden Rechte an natürlichen Ressourcen, wie Wäldern und Gewässern, sind sowohl beim Anbau von Rohstoffen als auch in der gesamten Lieferkette zu respektieren. Landwirte und/oder Gemeinschaften dürfen nicht Opfer von Landraub werden, ihre Landrechte aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse verlieren oder von dem Land, das sie über einen längeren Zeitraum als landwirtschaftliche Nutzfläche genutzt haben, vertrieben werden (i.A. a. ILO-Convention 169).

Ökologische Verantwortung

Bei der mp group ist der Schutz der Umwelt fest in unseren Werten verankert. Wir setzen auf nachhaltige Landwirtschaft und verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, um die Qualität und langfristige Verfügbarkeit unserer Produkte zu sichern. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern die Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Umweltgesetze (einschließlich der internationalen Übereinkommen in Bezug auf Umweltstandards) sowie die aktive Umsetzung von Maßnahmen zur Minimierung von Umweltbelastungen und zur Förderung nachhaltiger Praktiken. Umweltgefahren sind systematisch zu erkennen, zu vermeiden und proaktiv anzugehen, insbesondere solche mit potenziellen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Insbesondere sind die einschlägigen Bestimmungen im Hinblick auf persistente organische Schadstoffe sowie gefährliche Abfälle und Stoffe einzuhalten. Des Weiteren hat der Lieferant die nachfolgenden Vorschriften einzuhalten. Dies gilt auch in dem Maße, wie die folgenden Vorschriften weiter gehen als die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern einen verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen (Boden, Wasser, Luft, Artenvielfalt) einschließlich der Reduktion von Energie- und Materialverbrauch und der Umsetzung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft. Nachhaltiges Wassermanagement, der Schutz von Böden sowie die Implementierung umweltfreundlicher Technologien, die Energie und Wasser sparen, sind anzustreben. Unsere Geschäftspartner sollen Pflanzenschutz- und Düngemittel verantwortungsvoll einsetzen, indem sie Beschäftigte mit Schutzausrüstung ausstatten, in sicherer Anwendung schulen, keine verbotenen Mittel einsetzen und Lagerung sowie Entsorgung gesetzeskonform durchführen. Insgesamt sollten transparente Maßnahmen und effektive Managementsysteme eingeführt werden, um die Ressourcennutzung nachhaltig zu optimieren.

Abfallmanagement

Unsere Geschäftspartner verfolgen eine systematische Herangehensweise, um Abfälle zu identifizieren, verantwortungsbewusst zu handhaben, zu reduzieren und diese umweltgerecht zu entsorgen, zu recyceln oder wiederzuverwenden. Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) sind die Vorgaben der Basler Konvention zur Kontrolle grenzüberschreitender Bewegungen gefährlicher Abfälle und deren Entsorgung einzuhalten.

Sicherer, verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien

Ein umfassendes Gefahrstoffmanagement gewährleistet den sicheren Umgang mit Chemikalien – von der Handhabung und Lagerung über den Transport und die Aufbereitung bis hin zur umweltgerechten Entsorgung oder Wiederverwertung. Im Einklang mit dem LkSG sind unsere Geschäftspartner verpflichtet, die Minamata-Konvention zum Schutz vor Quecksilber sowie die Stockholm-Konvention zu persistenten organischen Schadstoffen (POP-Konvention) einzuhalten.

Klimaschutz & Emissionsreduktion

Klimaschutz ist für die mp group von zentraler Bedeutung. Mit unserem Beitritt zur Science Based Targets Initiative (SBTi) haben wir uns dazu verpflichtet, unsere Emissionen im Einklang mit den globalen Klimazielen zu reduzieren. Hierbei nehmen unsere Geschäftspartner eine entscheidende Rolle ein. Daher erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie ihre Emissionen messen (Scope 1, 2 und 3), Maßnahmen zur Emissionsreduktion ergreifen und diese transparent offenlegen. Wenn technisch und wirtschaftlich realisierbar, ermutigen wir unsere Lieferanten auf erneuerbare oder kohlenstoffarme Energiequellen umzusteigen und ihren Beitrag zur globalen Erwärmung zu reduzieren. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist für uns unerlässlich, um gemeinsam nachhaltigen Klimaschutz voranzutreiben.

Schutz der Biodiversität & Wälder

Die Natur ist die Grundlage unseres Lebens und unseres Geschäfts. Als Einzelhändler für Tiernahrung und -zubehör sind wir auf intakte Ökosysteme angewiesen, die auch für zukünftige Generationen bewahrt werden müssen. Daher erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken umzusetzen, die die Biodiversität schützen und fördern. Dies umfasst den Erhalt fruchtbarer Böden, den Schutz genetischer Vielfalt, natürlicher Ressourcen und Lebensräume sowie den Erhalt bedrohter Arten. Wälder und wertvolle Ökosysteme sollten besonders geschützt werden, um dem Klimawandel und dem Verlust der Artenvielfalt entgegenzuwirken. Abholzungen einheimischer Vegetation für landwirtschaftliche Zwecke sind zu vermeiden. Unsere Geschäftspartner sind dazu angehalten, sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht mit Entwaldung oder illegaler Landnutzung in Verbindung stehen. Dazu gehören eine transparente Rückverfolgbarkeit der Lieferkette sowie gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von Land Grabbing.

Ethisches Geschäftsverhalten

Wir verfolgen ausschließlich legitime Geschäftsziele und -praktiken und arbeiten nur mit Partnern zusammen, die diese Werte teilen. Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir deshalb Respekt für die kulturellen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen sie tätig sind. Unsere Geschäftspartner müssen sämtliche Vorschriften gegen Korruption, Bestechung, Betrug, Erpressung und Geldwäsche einhalten. Insbesondere sollten Geschenke, Einladungen oder Zahlungen weder angeboten, angenommen, versprochen noch gefordert werden, wenn sie darauf abzielen, Geschäftsbeziehungen unangemessen zu beeinflussen. Entscheidungen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der mp group müssen ausschließlich auf sachlichen und objektiven Kriterien basieren. Darüber hinaus verpflichten sich unsere Geschäftspartner zur Einhaltung des fairen Wettbewerbs, insbesondere durch die Befolgung des Kartellrechts und anderer wettbewerbsrechtlicher Vorschriften. Ebenso sollen sie alle gesetzlichen Verpflichtungen zur Prävention von Geldwäsche strikt einhalten.

Meldung von Verstößen

Der Geschäftspartner informiert die mp group rechtzeitig über festgestellte Risiken und Verstöße gegen die Prinzipien dieses Social Code of Conduct der mp group sowie die getroffenen Maßnahmen.  Dies kann entweder direkt oder anonym erfolgen, ohne dass die meldende Person Repressalien, Belästigungen oder Diskriminierungen befürchten muss. Für die Meldung steht auch ein Online-Hinweisgebersystem zur Verfügung, das über den Link https://mp.group/datenschu/ aufgerufen werden kann. Darüber hinaus bitten wir unsere Geschäftspartner, dieses Meldesystem auch bei ihren eigenen Lieferanten zu kommunizieren.